WOHNUNG ZU KALT?
Wenn die Wohnung zu kalt ist, weil der Vermieter nicht oder zu wenig geheizt hat, die Fenster oder Türen in der Wohnung undicht sind, oder die Heizung im Winter ganz und gar ausfällt, kann die Miete gekürzt werden.
Der Mieter muss beweisen, dass es in seiner Wohnung nicht richtig warm geworden ist. Hilfreich kann hier eine Liste sein, in der Außentemperatur und Zimmertemperatur festgehalten werden.
BEISPIEL:
| Datum | 07.12. | 08.12. |
| Uhrzeit | 20:00 Uhr | 20:00 Uhr |
| Außentemperaturen | -2 °C | +1 °C |
| Innentemperatur in 1 m Höhe i.d. Zimmermitte | 15 °C | 16 °C |
| Unterschrift eines neutralen Zeugen (z.B. Nachbar) | Meier | Müller |
